Was ist los in Hasloh
Ausschusssitzungen
Den aktuellen
Sitzungskalender
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Bau-Wegeausschuss
am 26.02.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache
Sozialausschuss
am 28.02.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus
Umweltausschuss
am 04.03.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache
Gemeindevertretung
am 18.03.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache
Finanzausschuss
am 25.03.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus
Bau-Wegeausschuss
am 25.03.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache
Schul-Sport-Kulturausschuss
am 26.03.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus
Sozialausschuss
am 17.04.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus
Gemeindevertretung
am 22.04.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache
Sozialausschuss
am 08.05.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus
Bau-Wegeausschuss
am 13.05.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache
Gemeindevertretung
am 03.06.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache
Kategorie: 2017, Bekanntmachungen
Bundestagswahl 2017 - Informationen u.a. auch zur Briefwahl
Der Wahltag zum 19. Deutschen Bundestag ist auf Sonntag, 24. September 2017, festgelegt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite der Verwaltung Quickborn:
www.quickborn.de/Bundestagswahl2017
Hinweise und Informationen zur Briefwahl
für alle Wahlberechtigten der Verwaltungsgemeinschaft
Grundsätzlich geben die Wahlberechtigten ihre Stimme persönlich im Wahllokal ab. Doch wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann (wegen Krankheit, Abwesenheit, sonstige Gründe), kann durch Briefwahl wählen.
Dazu müssen alle Wahlberechtigten der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn, Bönningstedt und Hasloh einen Antrag an das Wahlamt im Rathaus Quickborn (Kontaktdaten siehe unten) stellen.
Üblicherweise werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsschreiben abgedruckten Antrag angefordert und per Post zugeschickt.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, gegen Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreiben und/oder des Personalausweises die Wahlunterlagen im Quickborner Wahlbüro zu erhalten und sofort zu wählen.
Sobald Sie Ihr Wahlanschreiben per Post erhalten haben (dies wird spätestens bis zum 03.09.2017 erfolgen), können Sie auch diese ausfüllen, in einen Briefumschlag stecken und uns zusenden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wenn Sie Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen wollen, müssen Sie unbedingt eine entsprechende Vollmacht zum Beantragen der Wahlunterlagen vorlegen.
Wahlamt im Rathaus Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
Fax: 04106/ 611-413
E-Mail: einwohnerangelegenheiten@quickborn.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Sonnabend 10:00 - 12:00 Uhr