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Fragen und Antworten zum Vertrag

Kündigung der bestehenden Verträge

Bitte kündigen sie nicht selbst, das übernehmen wir für Sie. Nur so können wir Ihnen einen reibungslosen Übergang zum azv garantieren. Dafür benötigen wir den 1.Portierungsauftrag und 2. Anbieterwechselauftrag und ihre aktuellen Vertragsunterlagen mit dem genauen Datum des Vertragsendes.Im Portierungsauftrag den Namen des Telefonbetreibers eintragen, gestrichelte Linie, erster Abschnitt Dann Name, Adresse, alle bisherigen Rufnummern( MSN) eintragen, Datum, Unterschrift, fertig. Die Kürzel und anderes ignorieren, gelten auch als Kündigung für den bisherigen Netzbetreiber; der füllt diese aus.Der Anbieterwechselauftrag ist für Internet, TV, bitte Kundennummer und Vertragsnummer von allen Anbietern eintragen und Vertragsunterlagen miteinreichen

Wie kann ich als Mieter angeschlossen werden?

Einem Hausanschluss kann nur der Hauseigentümer oder der bevollmächtigte Verwalter zustimmen. Wenn Sie als Mieter von einem Glasfaseranschluss profitieren möchten, geben Sie Ihrem Hauseigentümer bzw. Verwalter doch den Tipp sich über unser Ortsnetz zu informieren.

Wieviele Dienste müssen gebucht werden, bzw. kann ich Dienste später hin zu buchen?

Es kann selbstverständlich erst ein Dienst gebucht werden und später ein weiterer Dienst dazu gebucht werden.

Wie kann ich von einem Single Play Angebot auf ein Triple Play umsteigen?

Anrufen und ab dem 1. des nächsten Monats ist Triple Play verfügbar.

Wieviele Dienste müssen gebucht werden, bzw. kann ich Dienste später hin zu buchen?

Es kann selbstverständlich erst nur ein Dienst gebucht werden und später ein weiterer Dienst dazu gebucht werden.

Ist es möglich nur Telefon und Internetanschluß zu abonnieren?

Selbstverständlich ist es möglich, die unterschiedlichen Dienst zusammen zu kombinieren.

Wir interessieren uns für den Breitbandanschluss in unserem Haus. Wie werden die Kosten hierfür im Vorfeld errechnet? Der Postwurfsendung konnte ich entnehmen, dass bei sofortigem Anschluss keine weiteren Kosten anfallen. Welche Kosten fallen auf jeden Fall an?

Sie bekommen Telefon, Internet und Fernsehen (Flatrate im Deutschen Festnetz) für 59,90 Euro im Monat. Sie haben keine Zusatzkosten (Anschlussgebühren...). Die Verträge laufen 2 Jahre ab Bereitstellung. Die einzigen Ausgaben, die Sie vielleicht noch haben sind die eigenen Hausverdrahtungen. Wenn Ihr Fernsehsignal im Moment vom Dach kommt, kommt es in Zukunft aus dem Keller. Das ist alles bei mehr Leistung!

Wie funktioniert das in einem Zweifamilien-Haus?

Der Ablauf eines Anschlusses ist folgendermaßen:

  1. Der Hauseigentümer muss mit einem Glasfaseranschluß seines Hauses einverstanden sein.
  2. Der Interessent (Eigentümer oder Mieter) schließt einen Vertrag mit azv
  3. Sind in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus mehrere Interessenten, so muss jeder Interessent einen eigenen Vertrag mit dem azv abschließen.
  4. Schließen nicht alle Parteien eines Zweifamilien- oder eines Mehrfamilienhauses einen Vertrag, mindestens jedoch eine Partei, so wird eine ausreichende Anzahl an Glasfasern ins Haus gelegt, um zu einem späteren Zeitpunkt die anderen Parteien ohne erneute Grabungsarbeiten anschließen zu können.
  5. Der Anschluß wird dann bei Realisierung des Glasfaserprojektes entsprechend dem Zeitplan durchgeführt.

 

Ich habe ein MFH mit mehreren Parteien die ebenfalls Interesse an den Anschlüssen haben.

Bei einem Anschluss eines Mehrfamilienhauses werden grundsätzlich für jede Wohneinheit die Glasfasern vorgesehen. Ihre Mieter können dann eigene Vertäge abschließen. Mieter benötigen für den Vertragsabschluß jedoch immer das Einverständnis des Hauseigentümers.

Neben meinem oben genannten Wohnsitz bin ich auch daran interessiert, meine beiden Grundstücke an das Glasfasternetz in gleicher Weise anschließen zu lassen.

Sie können als Hauseigentümer für Ihre Doppelhaushälften Verträge abschließen und so Ihre Häuser anschließen lassen, auch wenn die Mieter nicht zum azv wechseln wollen. Der empfehlenswerte Tarif wäre in diesem Fall Telefon Standard. Einen Hausanschluss ohne Vertrag wird es nicht geben. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Anschlussgebühr von 800 Euro, die bei Vertragsabschluss innerhalb von 2 Jahren angerechnet wird. Nach 2 Jahren verfällt diese Anschlussgebühr. Dieses Verfahren ist z. B. für leer stehende Häuser gedacht, die in Kürze vermietet oder bezogen werden sollen und bei denen dann ein Vertrag gewünscht ist.

Wenn ich ein Mehrfamilienhaus habe, in dem sich ein Mieter verpflichtet, einen Dienst ab zu schließen und der Mieter wechselt die Wohnung innerhalb des Zeitraumes, in dem ich den Dienst noch nicht zur Verfügung gestellt habe, was passiert dann?

Wenn unser Kunde aus unserem Versorgungsgebiet verzieht hat er generell ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Vermieter sollte dem Nachmieter die Übernahme des Vertrages schmackhaft machen.

Es gibt Haushalte, wo alt und jung zusammenleben, zwar eigene Wohnungen, teilen sich aber einen Anschluss und rechnen gemeinsam ab. Bekommen dann beide einen Eintrag im Telefonverzeichnis, wie es jetzt die Telekom anbietet?

Ziel sollte es sein für jede wirtschaftlich unabhängige Wohneinheit einen Vertrag zu machen.

Ist bei den Kosten, beispielsweise Telefon/Internet 49,90 Euro, auch die Mehrwertsteuer enthalten?

Bei den Privatkundenverträgen ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Was soll man jemanden raten, der nächstes Jahr ein neues Haus bauen will? Kann jetzt bereits ein Vertrag abgeschlossen werden? Werden Anschlusskosten berechnet, wenn der Vertragsabschluss nach dem 31.08.11, aber vor der allgemeinen Kabelauslegung im Bereich des neuen Hauses erfolgt?

Vertrag kann abgeschlossen werden, kostenloser Anschluss nur wenn wir das Haus auch anschließen können, Rohbau muss geschlossen sein. Ansonsten kann der Kunde den größten Teil der Anschlußkosten sparen, wenn er bei der Erschließung des Neubaus für uns ein 50er Leerrohr vom Fussweg bis ins Haus mitverlegt.