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[16.07.2019] 11:03 Alter: 5 Jahre
Kategorie: Bekanntmachungen, 2019

Aufruf zur Bewerbung um ein Schiedsamt (hier: stellv. Schiedsperson)


Aufgrund des Umzuges der stellv. Schiedsperson außerhalb des Schiedsamtsbezirkes ist umgehend im Schiedsamtsbezirk Hasloh folgendes Schiedsamt zu besetzen:

  • stellvertretende Schiedsfrau oder stellvertretender Schiedsmann

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden.
Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich wahr. Sie werden von der Gemeindevertretung Hasloh auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts Pinneberg. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich.
Wer sich bewerben möchte, sollte mindestens 30 Jahre alt sein und den Wohnsitz in Hasloh haben. Besondere Voraussetzungen für eine Bewerbung sind außerdem, dass Bewerberinnen oder Bewerber die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie eine gewisse Lebenserfahrung besitzen und völlig unparteiisch sind.
Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angaben von

  •  Name, Vorname, Geburtsname
  •  Anschrift
  •  Geburtstag, Geburtsort
  •  Beruf
  •  Telefon, eventuell Fax, soweit vorhanden: E-Mail-Adresse

können bis zum 30.09.2019 beim Bürgermeister der Gemeinde Hasloh, Garstedter Weg 16, 25474 Hasloh oder im Rathaus der Stadt Quickborn eingereicht werden.
Allgemeine Informationen sowie ein möglicher Bewerbungsvordruck zum Schiedsamt sind im Internet unter www.quickborn.de abrufbar. Für Rückfragen steht Ihnen auch gerne das Rathaus der Stadt Quickborn unter der Tel-Nr. 04106/611-230 zur Verfügung.

Quickborn, den 15.07.2019
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
im Auftrag
gez. Volker Dentzin