Was ist los in Hasloh

Ausschusssitzungen

 

Den aktuellen
Sitzungs
kalender
erreichen Sie
auch hier

-----------------------------

Bau-Wegeausschuss
am 26.02.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache

Sozialausschuss
am 28.02.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus

Umweltausschuss
am 04.03.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache

Gemeindevertretung
am 18.03.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache

Finanzausschuss
am 25.03.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus

Bau-Wegeausschuss
am 25.03.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache

Schul-Sport-Kulturausschuss
am 26.03.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus

Sozialausschuss
am 17.04.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus

Gemeindevertretung
am 22.04.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache

Sozialausschuss
am 08.05.2024
um 19:30 Uhr
Dörphus

Bau-Wegeausschuss
am 13.05.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache

Gemeindevertretung
am 03.06.2024
um 19:30 Uhr
Schulungsraum Feuerwache

Sie sind hier: Startseite > Nachrichten-Archiv
< Hasloh-Info Nr. 7 des Bürgermeisters erschienen
[16.02.2010] 21:57 Alter: 14 Jahre
Kategorie: 2010

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Seniorenbeirat


  1. Die Seniorenbeiratswahl findet am Sonntag, dem 7. März 2010 statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.
  2. In der Gemeinde Hasloh wird ein Wahlbezirk gebildet. Der Wahlraum befindet sich im Bürgersaal im Dörphus Hasloh, Garstedter Weg 16 a, 25474 Hasloh. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
    Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Beim Betreten des Wahlraumes wird der Stimmzettel ausgehändigt. Er enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Namen der Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge. Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen. Diese Stimmen können beliebig auf die Bewerberinnen und Bewerber verteilt werden. Dabei dürfen
    • einer Bewerberin oder einem Bewerber nur eine Stimme zugeteilt werden und
    • die Anzahl der insgesamt vergebenen Stimmen nicht mehr als drei betragen.
    Der Stimmzettel muss in einer Wahlzelle des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass die Stimmabgaben nicht erkennbar sind bzw. die Inhalte verdeckt sind.
  3. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit dieses ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich Briefwahlunterlagen im Gemeindebüro Hasloh beschaffen. Einzelheiten ergeben sich aus meiner Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis vom 08. Februar 2010.
  4. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Hasloh, den 16. Februar 2010
Gemeinde Hasloh
Der Gemeindewahlleiter
gez. Brummund