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< Aktueller Hinweis zum Baugebiet Neue Mitte II
[14.05.2020] 22:28 Alter: 4 Jahre
Kategorie: 2020, Bekanntmachungen

Neue Mitte II: Änderung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke 1 - 10


Vor dem Hintergrund der anlässlich der Covid 19 - Pandemie bestehenden Beschränkungen sind für eine zeitnahe Vergabe der ersten 10 Grundstücke Änderungen im Vergabeverfahren notwendig geworden.

Nach dem aktuellen Stand steht zwar die Reihenfolge der Zugriffsrechte fest, nicht aber, wer welches der zehn Grundstücke erhält. Um beim Verkauf der Grundstücke trotz Corona-Krise voranzukommen, wurde ein Vorschlag erarbeitet, wie das Grundstücksvergabeverfahren unter Verzicht auf eine öffentliche Veranstaltung weitergeführt werden könnte. Die Verwaltung wurde um eine rechtliche Prüfung gebeten, die inzwischen mit einem positiven Ergebnis erfolgt ist. Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 26.4.2020 per Mail informiert und haben der Verfahrensänderung zugestimmt bzw. keine Einwände erhoben. Deswegen kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeindevertretung dem folgen wird.

Die wesentliche Änderung ist, dass die abschließende Vergabe der ersten zehn Grundstücke nicht – wie bisher geplant – in einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet. Stattdessen sollen die Bewerber/innen mit den bereits zugelosten Zugriffsrechten 1 – 20 angeschrieben und aufgefordert werden, eine Priorisierung der Grundstücke vorzunehmen.

Unter Berücksichtigung der bereits feststehenden Reihenfolge erfolgt dann die Zuordnung der Grundstücke, und zwar im Rahmen eines nicht-öffentlichen Treffens unter notarieller Aufsicht. Danach werden die Bewerber/innen schriftlich informiert: die mit den Zugriffsrechten 1 – 10 darüber, welches Grundstück sie erhalten haben, die mit den Zugriffsrechten 11 – 20 darüber, welche Nachrückposition sie einnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brummund
Bürgermeister der Gemeinde Hasloh

Die Regelungen des veränderten Vergabeverfahrens im Einzelnen:

  1. Die Bewerber/innen mit den Zugriffsrechten 1 – 20 werden angeschrieben und aufgefordert, eine Priorisierung aller 10 Grundstücke vorzunehmen und diese eigenhändig unterschrieben an die Gemeinde zurückzusenden. Rücksendung und Fehlanzeigen bzw. Rücktritte sind innerhalb einer 14-Tages-Frist erforderlich.
  2. Die eingegangenen Schreiben werden im Rahmen eines nicht-öffentlichen Treffens in Gegenwart der Notarin und des Bürgermeisters geöffnet und ausgewertet; hinzugeladen werden die stellv. Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden. Die Notarin dokumentiert den Vergabeprozess, der entsprechend der gezogenen Reihenfolge und den vorliegenden Priorisierungen erfolgt.
  3. Die Bewerber/innen, die eines der 10 Grundstücke zugeteilt bekommen haben, werden darüber mit Hilfe eines Briefes bzw. eines Einwurfeinschreibens informiert. Die Bewerber/innen mit den folgenden 10 Zugriffsrechten werden auf gleiche Weise angeschrieben und über ihre jeweilige Nachrückposition informiert.
  4. Dem Anschreiben an die Bewerber/innen mit den Zugriffsrechten 1 - 20 wird ein Musterkaufvertrag beiliegen.
  5. Über den veränderten Vergabeprozess soll die Öffentlichkeit mit angemessenem zeitlichem Vorlauf informiert werden, und zwar in denselben Medien, in denen seinerzeit das Ursprungsverfahren bekannt gemacht wurde.
  6. Auf gleiche Weise wird die Öffentlichkeit informiert, nachdem die 10 Grundstücke veräußert sind.