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[17.03.2017] 09:56 Alter: 7 Jahre
Kategorie: Bekanntmachungen, 2017

Lärmaktionsplan Hasloh: Beteiligung der Öffentlichkeit


Die Gemeinde Hasloh erstellt auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47 a – 47 f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.04.2016 den Entwurf eines Lärmaktionsplanes (2. Stufe) beschlossen. Dieser Entwurf liegt in der Zeit

vom 27.03.2017 bis 26.04.2017

bei folgender Auslegungsstelle und zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme aus
Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Zimmer 27 (bitte bei der Anmeldung im Erdgeschoss melden)
Mo. bis Do.: 08:00 bis 18:00 Uhr
Fr.: 08.00 bis 12.00 Uhr

Parallel dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 47 d) Absatz 3 BImSchG über diesen Verfahrensschritt informiert. Während der Auslegungsfrist können alle an der Lärmaktionsplanung Interessierten den Entwurf des Planes einsehen sowie Stellungnahmen dazu schriftlich abgeben oder während der angegebenen Dienststunden zur Niederschrift erklären.

Der Entwurf steht außerdem im Internet zur Verfügung und kann über einen Link auf der Startseite der Gemeinde Hasloh (www.hasloh.de) unter der Rubrik „Bürgerservice / Bekanntmachungen“ aufgerufen werden.

Die unter der Mitwirkung der Öffentlichkeit und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erarbeitete Fassung des Lärmaktionsplanes wird abschließend von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh beschlossen.

Hinweis zum Datenschutz:
Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist ein öffentliches Verfahren. Daher wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch die zuständigen gemeindlichen Gremien in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf der schriftlichen Stellungnahme zu vermerken oder beim Vortrag zur Niederschrift anzugeben.

Hasloh, den 10.03.2017
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Im Auftrag
gez. Görres