Was ist los in Hasloh
Ausschusssitzungen
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Sitzungskalender
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24.08. Bauausschuss
19.30 Feuerwache
31.08. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
07.09. Umweltausschuss
19.30 Dörphus
09.09. Finazausschuss
19.30 Dörphus
14.09. Bauausschuss
19.30 Feuerwache
16.09. Sozialausschuss
19.30 Dörphus
21.09. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
29.09. Schul-, Sport-, Kulturausschuss
19.30 Dörphus
05.10. Umweltausschuss
19.30 Dörphus
26.10. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
02.11. Bauausschuss
19.30 Feuerwache
04.11. Finanzausschuss
19.30 Dörphus
11.11. Sozialausschuss
19.30 Dörphus
16.11. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
08.12. Schul-, Sport-, Kulturausschuss
19.30 Dörphus
14.12. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
Kategorie: 2017, Bekanntmachungen
Bundestagswahl 2017 - Informationen u.a. auch zur Briefwahl
Der Wahltag zum 19. Deutschen Bundestag ist auf Sonntag, 24. September 2017, festgelegt.
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Seite der Verwaltung Quickborn:
www.quickborn.de/Bundestagswahl2017
Hinweise und Informationen zur Briefwahl
für alle Wahlberechtigten der Verwaltungsgemeinschaft
Grundsätzlich geben die Wahlberechtigten ihre Stimme persönlich im Wahllokal ab. Doch wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann (wegen Krankheit, Abwesenheit, sonstige Gründe), kann durch Briefwahl wählen.
Dazu müssen alle Wahlberechtigten der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn, Bönningstedt und Hasloh einen Antrag an das Wahlamt im Rathaus Quickborn (Kontaktdaten siehe unten) stellen.
Üblicherweise werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsschreiben abgedruckten Antrag angefordert und per Post zugeschickt.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, gegen Vorlage des Wahlbenachrichtigungsschreiben und/oder des Personalausweises die Wahlunterlagen im Quickborner Wahlbüro zu erhalten und sofort zu wählen.
Sobald Sie Ihr Wahlanschreiben per Post erhalten haben (dies wird spätestens bis zum 03.09.2017 erfolgen), können Sie auch diese ausfüllen, in einen Briefumschlag stecken und uns zusenden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wenn Sie Wahlunterlagen für eine andere Person beantragen wollen, müssen Sie unbedingt eine entsprechende Vollmacht zum Beantragen der Wahlunterlagen vorlegen.
Wahlamt im Rathaus Quickborn
Rathausplatz 1
25451 Quickborn
Fax: 04106/ 611-413
E-Mail: einwohnerangelegenheiten@quickborn.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr
Sonnabend 10:00 - 12:00 Uhr
