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Kategorie: Bekanntmachungen, 2017
Bekanntmachnung über die Planauslegung für das Vorhaben "Elektrifizierung der AKN-Strecke"
Bekanntmachung über die Planauslegung im Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben der AKN Eisenbahn AG „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21 zwischen der Landesgrenze der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und Schleswig-Holstein (SH) und der Stadt Kaltenkirchen" (mit Abschluss des zweigleisigen Ausbaus im noch eingleisigen Bereich zwischen Quickborn und Ellerau/Tanneneck) inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung - Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2) -
Ziel des Gesamtprojekts ist die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke zwischen Hamburg-Eidelstedt und Kaltenkirchen, um den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr attraktiver zu gestalten, insbesondere für Berufspendler im Süd-Schleswig-Holsteinischen Raum und Hamburg, und somit die Straßen vom Pkw-Verkehr zu entlasten. Derzeit müssen auf dieser Strecke Dieseltriebfahrzeuge eingesetzt werden, die nach Abschluss der Baumaßnahmen durch elektrisch betriebene Schienenfahr-zeuge ersetzt werden sollen. Im Zuge der Elektrifizierungsmaßnahmen soll auch der bisher noch nicht vollständige zweigleisige Ausbau der Strecke A1/S21 im Bereich zwischen Quickborn und Ellerau/Tanneneck verwirklicht werden.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem angehängten PDF.
