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< Hasloh-Info Nr. 14 des Bürgermeisters erschienen
[22.02.2014] 00:00 Alter: 10 Jahre
Kategorie: Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Hasloh: Gründung des Zweckverbandes Breitband Südholstein


Als Gründungskommunen errichten die Gemeinden Hasloh (Kreis Pinneberg), Heist (Kreis Pinneberg), Holm (Kreis Pinneberg) und Lentföhrden (Kreis Segeberg) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 19. Juli 2013 mit Wirkung zum 1. März 2014 einen wirtschaftlichen Zweckverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Breitband Südholstein“.
Er hat seinen Sitz in Moorrege (Kreis Pinneberg). Das Verbandsgebiet des Zweckverbandes umfasst das Gebiet der Mitgliedsgemeinden.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, die Breitbandversorgung im Gebiet seiner Mitglieder flächendeckend sicherzustellen, zu fördern und dauerhaft zu sichern. Hierzu gehört unter Beachtung der jeweils geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen die Schaffung, Unterhaltung, Instandhaltung und Wartung des passiven und aktiven Netzes sowie der passiven und aktiven Infrastrukturmaßnahmen für eine flächendeckende Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Zu diesem Zweck kann der Zweckverband in eigene Infrastruktur investieren. Er kann die Nutzungsrechte für Breitband – Telekommunikationsdienste (Telefonie, Internet, TV) gegen Entgelt an einen oder mehrere Netzbetreiber im Rahmen eines Pachtvertrages vergeben. Der Zweckverband hat weiterhin die Aufgabe, die Realisierung des Breitbandnetzes zu überwachen und zu steuern. In jedem Fall hat er sich Mitwirkungsrechte bei wesentlichen betrieblichen Entscheidungen vorzubehalten. Der Zweckverband hat sich Rechte im Bereich des Vertriebs und des Marketings vorzubehalten.
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ein Ausbau des jeweiligen Gemeindegebietes grundsätzlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Diese werden für jedes Gemeindegebiet einzeln und unabhängig in Abstimmung mit der betroffenen Gemeinde durch die Verbandsversammlung festgelegt.
Der Zweckverband kann Beteiligungen an Gesellschaften erwerben, die Eigentümer von Infrastruktur von öffentlichem Interesse sind. Dazu zählen namentlich Gesellschaften, die Netze im Bereich der Strom-, Gas und Wasserversorgung halten.
Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde mit Verfügung des Innenministeriums
des Landes Schleswig-Holstein vom 12. Februar 2014 erteilt.
Die Errichtung des Zweckverbandes wird hiermit gemäß § 38 Abs. 4 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) in Verbindung mit §§ 1 Abs. 2 und 6 Abs. 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntVO) bekannt gemacht.
Hasloh, den 17.02.2014
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Bernhard Brummund