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< Hasloh-Info Nr. 17 des Bürgermeisters vom 10.09.2015
[28.09.2015] 00:00 Alter: 11 Jahre
Kategorie: Bekanntmachungen
Kategorie: Bekanntmachungen
Erlass einer Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Hauptsatzung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 15.07.2015 eine Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Hauptsatzung beschlossen.
Die Zuständigkeitsordnung hat folgenden Text:
"Der / die Bürgermeister / -in entscheidet über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen der von der Gemeindevertretung Hasloh bereitgestellten Haushaltsmittel, sofern ein Ausschreibungsbeschluss der Gemeindevertretung vorliegt."
Die Zuständigkeitsordnung ist Anlage zur Hauptsatzung der Gemeinde Hasloh.
In diese Zuständigkeitsordnung kann jeder Einsicht nehmen.
Hasloh, den 23.09.2015
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
gez. Brummund
