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[02.12.2013] 09:22 Alter: 10 Jahre
Kategorie: Bekanntmachungen

Öffentliche Ausschreibung: Ausgabeküche


Der Bürgermeister der Gemeinde Hasloh, Garstedter Weg 16a, 25474 Hasloh schreibt die nachfolgend beschriebene Leistung gemäß § 3 Absatz 1 VOL/A öffentlich aus:

BV.: „Neubau einer Kindertagesstätte für 3 Elementargruppen und 2 Krippengruppen“
Ausführungsort: Kronkamp, 25474 Hasloh

Art und voraussichtlicher Umfang der Leistungen im Gewerk Ausgabeküche:

  • 1 St Hand- und Auswaschbecken
  • 1 St Industriespülmaschine mit Zu- und Ablauftisch
  • Geschirrschrank
  • Kühlschränke
  • Ceranherd

Ausführungsfristen:
Baubeginn vorauss. Juni 2014
Bauende vorauss. 31.08.2014

Die Ausführung der Gesamtbaumaßnahme hat bereits begonnen und wird entsprechend dem Baufortschritt nach Terminplan auch in Abschnitten fortgeführt.

Veröffentlichungsdatum: 29.11.2013

Einreichungstermin endet am: 18.12.2013, 11:30 Uhr

Submissionsort: Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungszimmer 116

Zuschlagsfrist endet am: 17.01.2014

Interessierte Firmen werden gebeten, die Ausschreibungsunterlagen bei der Stadt Quickborn, Fachbereich Recht, gegen einen Kostenbeitrag durch Überweisung auf das angegebene Konto schriftlich anzufordern.

Kostenbeitrag:

20,- € (inkl. 19 % MwSt)

Anforderung der Unterlagen:
Stadt Quickborn, Fachbereich Recht, Vergabestelle
Rathausplatz 1, 25451 Quickborn

Tel.: 04106/ 611-0
Fax: 04106/ 611-400
vergabestelle@quickborn.de

Kontonr.: 58000050
BLZ 211 914 05, VR Bank Quickborn
Kennwort: „Vergabe Kita Hasloh, Ausgabeküche“

Die Anforderung der Unterlagen kann ab dem Veröffentlichungstermin (s.o.) erfolgen.

Teilnahmebedingungen:
Es wird eine Sicherheitsleistung von 5 bzw. 3 % der Bausumme erhoben.

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikations-verzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikations-verzeichnis) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die gemäß § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen ebenso abzugeben wie die Erklärung(en) über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Weitere Unterlagen sind auf Anforderung nachzureichen.

Nachprüfstelle:
Vergabeprüfstelle im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel