Was ist los in Hasloh
05.06.2023
Gemeindevertretung
Beginn: 19.30 Uhr
Schulungsraum der
FeuerwehrKieler Str. 38
12.06.2023
Abschlussveranstaltung
Ortsentwicklungskonzept
am 12.06.2023
um 19:00 Uhr
Information
B-Plan Nr. 23
(Feuerwehr und Bauhof)
am 12.06.2023
um 20:00 Uhr
Sporthalle der Peter-Lundig-Schule, Schulstraße 21, 25474 Hasloh
01.03.2021
Informationen zur Neuen Mitte, 2.BA
B-Plan 22 (8 MB) |
Information_fuer_Bauherren.pdf Wichtige Informationen |
Geotechnische Baugrunduntersuchung (2,2 MB) |
Skizze B-Plan 22 |
Grundstücksvergabe Neue Mitte II
06.09.2021: Vergabeverfahren für 16 Baugrundstücke in Hasloh (Neue Mitte II)
Die Gemeinde Hasloh teilt mit, dass das Vergabeverfahren für 16 Baugrundstücke in Hasloh (Neue Mitte II) abgeschlossen ist. Es sind alle Kaufverträge unterzeichnet.
15.02.2021: Abschluss des weiteren Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke 11 - 26 der Neuen Mitte II
Die Vergabe der weiteren 16 EFH-Grundstücke ist abgeschlossen, und sowohl die Bewerber als auch die Nachrücker sind schriftlich informiert worden.
14.05.2020: Änderung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke 1 - 10 der Neuen Mitte II
Vor dem Hintergrund der anlässlich der Covid 19 - Pandemie bestehenden Beschränkungen sind für eine zeitnahe Vergabe der ersten 10 Grundstücke Änderungen im Vergabeverfahren notwendig geworden.
Nach dem aktuellen Stand steht zwar die Reihenfolge der Zugriffsrechte fest, nicht aber, wer welches der zehn Grundstücke erhält. Um beim Verkauf der Grundstücke trotz Corona-Krise voranzukommen, wurde ein Vorschlag erarbeitet, wie das Grundstücksvergabeverfahren unter Verzicht auf eine öffentliche Veranstaltung weitergeführt werden könnte. Die Verwaltung wurde um eine rechtliche Prüfung gebeten, die inzwischen mit einem positiven Ergebnis erfolgt ist. Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 26.4.2020 per Mail informiert und haben der Verfahrensänderung zugestimmt bzw. keine Einwände erhoben. Deswegen kann davon ausgegangen werden, dass die Gemeindevertretung dem folgen wird.
Die wesentliche Änderung ist, dass die abschließende Vergabe der ersten zehn Grundstücke nicht – wie bisher geplant – in einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet. Stattdessen sollen die Bewerber/innen mit den bereits zugelosten Zugriffsrechten 1 – 20 angeschrieben und aufgefordert werden, eine Priorisierung der Grundstücke vorzunehmen.
Unter Berücksichtigung der bereits feststehenden Reihenfolge erfolgt dann die Zuordnung der Grundstücke, und zwar im Rahmen eines nicht-öffentlichen Treffens unter notarieller Aufsicht. Danach werden die Bewerber/innen schriftlich informiert: die mit den Zugriffsrechten 1 – 10 darüber, welches Grundstück sie erhalten haben, die mit den Zugriffsrechten 11 – 20 darüber, welche Nachrückposition sie einnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brummund
Bürgermeister der Gemeinde Hasloh
Die Regelungen des veränderten Vergabeverfahrens im Einzelnen:
- Die Bewerber/innen mit den Zugriffsrechten 1 – 20 werden angeschrieben und aufgefordert, eine Priorisierung aller 10 Grundstücke vorzunehmen und diese eigenhändig unterschrieben an die Gemeinde zurückzusenden. Rücksendung und Fehlanzeigen bzw. Rücktritte sind innerhalb einer 14-Tages-Frist erforderlich.
- Die eingegangenen Schreiben werden im Rahmen eines nicht-öffentlichen Treffens in Gegenwart der Notarin und des Bürgermeisters geöffnet und ausgewertet; hinzugeladen werden die stellv. Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden. Die Notarin dokumentiert den Vergabeprozess, der entsprechend der gezogenen Reihenfolge und den vorliegenden Priorisierungen erfolgt.
- Die Bewerber/innen, die eines der 10 Grundstücke zugeteilt bekommen haben, werden darüber mit Hilfe eines Briefes bzw. eines Einwurfeinschreibens informiert. Die Bewerber/innen mit den folgenden 10 Zugriffsrechten werden auf gleiche Weise angeschrieben und über ihre jeweilige Nachrückposition informiert.
- Dem Anschreiben an die Bewerber/innen mit den Zugriffsrechten 1 - 20 wird ein Musterkaufvertrag beiliegen.
- Über den veränderten Vergabeprozess soll die Öffentlichkeit mit angemessenem zeitlichem Vorlauf informiert werden, und zwar in denselben Medien, in denen seinerzeit das Ursprungsverfahren bekannt gemacht wurde.
- Auf gleiche Weise wird die Öffentlichkeit informiert, nachdem die 10 Grundstücke veräußert sind.
03.03.2020: Die Veranstaltung wurde aufgrund der aktuellen Entwicklung ABGESAGT. Grundstücksvergabe-Veranstaltung für die Losnummern 1 - 66 findet am 26.03.2020 statt.
Die gelosten Bewerber erhalten eine schriftliche Informationen zu der gelosten Nummer des Zugriffsrechts. Zur 1. Veranstaltung werden die Bewerber mit den Losnummer 1 - 66 eingeladen. Die Veranstaltung findet statt am 26.03.2020 um 19.30 Uhr im Schulungsraum der Feuerwehr Hasloh, Kieler Str. 38.
Werden am ersten Vergabetermin nicht alle Grundstücke vergeben, findet ein weiterer Vergabetermin zu den gleichen Voraussetzungen statt.
11.02.2020: Mitteilungen zur Auslosung der Zugriffsrechte für die 10 Grundstücke der Neuen Mitte II
Unter notarieller Aufsicht fand am 28. Januar 2020 die öffentliche Auslosung der Reihenfolge der Zugriffsrecht für die Vergabe von 10 Grundstücken aus dem Bereich der "Neuen Mitte II" statt.
Das Ergebnis der Auslosung ist verbindlich, wenn die Bewerberinnen und Bewerber von der Gemeinde Hasloh über die zugeloste Reihenfolge ihrer Bewerbung informiert wurden.
Aus verfahrensökonomischen Gründen, da nur 10 Grundstücke zur Auswahl stehen, werden zunächst die Bewerberinnen und Bewerber des 1. Lostopfes (66 Hasloher bzw. ehemaliger Hasloher, deren Bewerbung ordnungsgemäß am 06.12.2019 vorlag) über die geloste Rangfolge ihrer Bewerbung informiert.
Die Bewerber der weiteren Lostöpfe 2 bis 15 werden in entsprechender Reihenfolge (Sortierung nach Tagen und innerhalb der Tage nach Haslohern bzw. Nichthaslohern) angeschrieben, wenn nicht beim ersten Vergabetermin alle 10 Grundstücke vergeben wurden.
Aus verfahrensoptimierenden Gründen beabsichtigt die Gemeinde Hasloh daher, statt Einzelmitteilungen zu den nicht mehr berücksichtigten Bewerbungen aus den Lostöpfen 2 bis 15 an dieser Stelle (Homepage der Gemeinde Hasloh) bekanntzugeben, wenn alle 10 Grundstücke bereits vergeben wurden.
Bitte informieren Sie sich daher weiterhin über diese Seite zum Fortgang.
19.12.2019: Die Bewerbungsfrist für die ersten 10 Grundstücke ist abgelaufen. Weitere Informationen zur Auslosung der Zugriffs-Reihenfolge und der Vergabe selbst folgen an dieser Stelle.
23.10.2019: Mit Erlass vom 10. Oktober 2019 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh genehmigt. Dieses ist Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan 22 ("Neue Mitte II") in Kraft gesetzt werden kann. Die förmlichen Bekanntmachungen zu diesen beiden Bauleitplanverfahren erfolgen in der nächsten Zeit.
Somit ist der Weg nunmehr frei, den Prozess der Grundstücksvergabe (Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke) zu beginnen. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 22. Mai 2019 startet dieser mit dem Vorlauf einer sechswöchigen Bekanntmachungsphase, die am 23. Oktober 2019 beginnt.
Die eigentliche Bewerbungsfrist beginnt dann am Freitag, 6. Dezember 2019, 08.30 Uhr, und läuft noch bis Donnerstag, 19. Dezember 2019, 13.00 Uhr. Innerhalb dieser Frist können Bewerbungen schriftlich
- per Post (Gemeinde Hasloh, Garstedter Weg 16a, 25474 Hasloh)
- per Mail (gemeinde@hasloh.de) oder auch
- persönlich im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten eingereicht werden
(Mo, Di, Do, Fr: 8.30 Uhr - 13.00 Uhr, außerdem Di 14.00 -18.00 Uhr).
Jede/r Bewerber/in darf sich nur für ein Grundstück bewerben. Doppelhausgrundstücke gelten als ein Grundstück. Bewerbungen von Hasloherinnen und Haslohern wird ein bevorzugter Zugriff eingeräumt, wenn sie in der Gemeinde Hasloh seit dem 06. September 2018 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder in der Vergangenheit mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Als Nachweis ist jeweils eine Bescheinigung der Meldebehörde erforderlich, die zusammen mit dem Bewerbungsschreiben abzugeben ist.
Die Reihenfolge des Zugriffsrechtes wird unter den tageweise eingehenden Bewerbungen ausgelost, jeweils getrennt nach Hasloher und Nicht-Hasloher Bewerbungen.
Die/Der Geloste muss den Kaufvertrag selbst unterzeichnen und darf sein „Los“ nicht weitergeben. Der Verkaufspreis je m² - Grundstücksfläche wurde mit derzeit 295 EUR festgelegt.
Vergabekriterien Hasloh Neue Mitte 2
Die Vergabe erfolgt unter zwei Prioritätsgesichtspunkten, nämlich Zeitpunkt des Bewerbungseingangs und Einwohnerstatus.
1. Die Grundstücksbewerber haben die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 6. Dezember 2019 bis zum 19. Dezember 2019 während der Öffnungszeiten des Gemeindebüros (Mo, Di, Do, Fr von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr, Di auch 14.00 – 18.00 Uhr) um ein Grundstück zu bewerben. Bewerbungen aus früherer Zeit bleiben damit unberücksichtigt! Die Bewerbung kann erfolgen durch persönliche Abgabe im Gemeindebüro, postalisch oder auch per Mail.
Wichtig: Es werden nur Bewerbungen angenommen, die innerhalb dieser Frist eingereicht werden.
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden berücksichtigt. Beizufügen sind:
- das gesamte dreiseitige Bewerbungsschreiben incl des unterschriebenen Bewerbungsformulars
- und ggf. eine Melderegisterbescheinigung für Hasloher, deren Hauptwohnsitz seit mindestens dem 06.09.2018 ohne Unterbrechung in Hasloh war oder ehemalige Hasloher, die in der Vergangenheit mindestens 5 Jahre zusammenhängend ihren Hauptwohnsitz in Hasloh hatten.
2. Die Bewerbungseingänge werden pro Tag erfasst, und zwar getrennt nach Hasloher Einwohnern oder ehemaligen Einwohnern auf der einen Seite und Auswärtige auf der anderen Seite. Die zeitliche Reihenfolge der Bewerbungseingänge pro Tag spielt keine Rolle. Pro Tag wird nur zwischen Hasloher Bewerbern und Auswärtigen unterschieden. Die Reihenfolge der Auszulosenden ist also: erster Tag Hasloher/nicht Hasloher, zweiter Tag Hasloher/nicht Hasloher usw...
3. Die Auslosung der Zugriffsrechte der Bewerber erfolgt unter notarieller Aufsicht. Der Auslosungstermin wird rechtzeitig angekündigt. Die Auslosung erfolgt pro Tag. Zunächst erfolgt die Auslosung unter den Hasloher Bewerbern und anschließend unter den auswärtigen Bewerbern. So wird Tag für Tag die Reihenfolge festgestellt.
4. An einem weiteren Termin erfolgt die Vergabe der Grundstücke, ebenfalls unter notarieller Aufsicht.
Zu diesem Termin werden die ersten 50 ausgelosten Bewerber eingeladen. Ihr Zugriffsrecht erfolgt in der Reihenfolge der Auslosung.
Zu dem Termin muss der Personalausweis vorgelegt werden. Im Verhinderungsfall ist eine Stellvertretung möglich, wenn der Stellvertreter eine schriftliche Bevollmächtigung der zu vertretenden Person vorlegt. Außerdem muss die Identität des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten durch Vorlage einer beglaubigten Kopie des Personalausweises nachgewiesen werden.
Werden am ersten Vergabetermin nicht alle Grundstücke vergeben, findet ein weiterer Vergabetermin zu gleichen Voraussetzungen statt.
Bewerber, die zu dem Termin der Grundstücksvergabe nicht erscheinen bzw. nicht wirksam vertreten sind, werden von der Liste gestrichen. Verzichtet ein Bewerber nach Auswahl eines Grundstückes später auf sein Recht, wird dies dem nächsten auf der Liste stehenden Bewerber angeboten. Ein Bewerber, der sein Anwartschaftsrecht auf ein Grundstück zurückgegeben hat, scheidet aus dem laufenden Bewerbungsverfahren aus.
Sobald alle Grundstücke vergeben sind, wird zeitnah ein Grundstückskaufvertrag abgeschlossen. Die Vertragsbedingungen werden demnächst von den gemeindlichen Gremien erarbeitet.
5. Mit ihrer Teilnahme an dem Bewerbungs- und Vergabeverfahren erklären sich die Bewerber damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Grundstücksvergabe genutzt.
Bernhard Brummund
Bürgermeister