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[25.03.2021] 21:36 Alter: 4 Jahre
Kategorie: 2021, Bekanntmachungen

Durchführung von Osterfeuern


Liebe Hasloher,

in den letzten Tagen gab es einige Missverständnisse bezüglich der Regelung von Osterfeuern in Hasloh.

Kurz und knapp, nach der derzeitigen Lage und den geltenden Regeln sind natürlich Feuerschale und Feuerkorb erlaubt. Es dürfen zur Zeit zwei Haushalte mit insgesamt fünf Personen zusammenkommen und Kinder unter vierzehn Jahren werden nicht mitgezählt.

Ich wünsche allen ein frohes Osterfest und im Rahmen der Möglichkeiten schöne Stunden im Kreis von Familie und Freunden.
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Die Durchführung von Osterfeuern ist auch in diesem Jahr nicht erlaubt, da ein Osterfeuer grundsätzlich eine Veranstaltung darstellt, die nach der Corona-Bekämpfungsverordnung unzulässig ist. Die Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft Quickborn bitten um Verständnis dafür, dass am verlängerten Osterwochenende auch solche Feuer unterbleiben müssen, die allein der Beseitigung pflanzlicher Abfälle dienen sollen.

Erfahrungsgemäß kommt es zu Ostern vermehrt zu Feuerwehreinsätzen, da Feuer außer Kontrolle geraten oder weil Alarmierungen durch besorgte Unbeteiligte ausgelöst werden, die Qualm, Brandgeruch oder Flammen wahrnehmen. In solchen Fällen begeben sich die ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden zum Feuerwehrhaus und besetzen mit mehreren Personen die Einsatzfahrzeuge, um die Lage zu erkunden und bei Bedarf Brände zu löschen. Zu der ständigen Gefahr, im Einsatz verletzt zu werden, tritt derzeit noch das Risiko der Ansteckung mit dem Coronavirus hinzu. Dies muss zum Schutze der Feuerwehrkameraden und zur Gewährleistung des Brandschutzes weitgehend begrenzt werden.

Deshalb muss das Verbrennen von Gartenabfällen während des diesjährigen verlängerten Osterwochenendes (Gründonnerstag, den 01.04.2021 bis Ostermontag, den 05.04.2021) unterbleiben.

Mit freundlichen Grüßen
Kay Löhr
Bürgermeister Gemeinde Hasloh