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[09.02.2023] 17:32 Alter: 1 Jahre
Kategorie: 2023, Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Hasloh zur Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes


Bekanntmachung der Gemeinde Hasloh über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
der Gemeindevertretung Hasloh zur Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh hat in ihrer Sitzung am 16.11.2022 den Entwurf und die erneute öffentliche Auslegung der Satzung der Gemeinde Hasloh zum Schutz des Baumbestandes gemäß § 19 Absatz 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG), Verfahren zum Erlass oder zur Änderung der Schutzverordnungen, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Satzungsentwurfes bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Gemeinde Hasloh.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Satzungsentwurf gemäß § 19 Absatz 2 LNatSchG in der Zeit vom

09.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023

durch eine Veröffentlichung im Internet unter www.hasloh.de (Navigation:
Bürgerservice/Bekanntmachungen) ausgelegt.
Als zusätzliches Angebot liegen die Unterlagen während des Auslegungszeitraums im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Raum 31 (Zugang über Foyer) während folgender Zeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Das Rathaus schließt um 18:00 Uhr eine Einsicht kann spätestens um 17:30 Uhr beginnen.
Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden
Während der Auslegungsfrist kann der ausgelegte Satzungsentwurf eingesehen werden.
Es wird gebeten, möglichst von der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Hasloh Gebrauch zu machen.
Bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungszeit hat jeder die Gelegenheit, bei der Gemeinde Hasloh, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Stellungnahmen schriftlich oder bei einem während der oben genannten Zeiten vereinbarten Termin zur Niederschrift abzugeben.
Stellungnahmen können auch per E-Mail an koordinationhasloh@quickborn.de gesendet werden.
Stellungnahmen können auch bei der zuständigen Naturschutzbehörde (Kreis Pinneberg, Kurt-Wagener-Straße 11, 25337 Elmshorn, Mailadresse: naturschutz@kreis-pinneberg.de)
abgegeben werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 19 Absatz 2 LNatSchG und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Artikel 13 DSGVO)“, das mit
ausliegt.
Hasloh, den 01.02.2023
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
Im Auftrage