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[15.09.2015] 12:54 Alter: 10 Jahre
Kategorie: 2015

Reinigung von Straßen und Wegen


Häufig fragen Bürgerinnen und Bürger, ob sie Pflichten hinsichtlich der Reinigung der Fußwege und Straßen an ihrem Grundstück wahrzunehmen hätten. Die Antwort lautet: Ja, diese Pflichten gibt es! Sie sind geregelt in der „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hasloh“, die man in Papierform im Gemeindebüro bekommen oder unter http://www.hasloh.de/?id=228 nachlesen kann.

Darin ist in acht Paragraphen unter anderem geregelt, dass es eine Reinigungspflicht für die Eigentümer der an öffentliche Flächen angrenzenden Grundstücke gibt. Sie umfasst vor allem die Geh- und Fahrradwege, aber auch begehbare Seitenstreifen, außerdem oberirdische Entwässerungseinrichtungen und damit auch – wenn vorhanden - Gräben und Grabenverrohrungen. Auch die Rinnsteine müssen sauber gehalten werden, außerdem die Fahrbahnen, und zwar bis zur Fahrbahnmitte. Letzteres gilt aus Sicherheitsgründen nicht für Anwohner von stark befahrenen Straßen, die in zwei Anlagen zur Satzung definiert sind.

Dort ist im Paragraphen 3 (Absatz 2 – 7) auch geregelt, welche Aufgaben im Winter im Falle von Glatteis oder Schneefall wahrzunehmen sind.

Bernhard Brummund
Bürgermeister