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< Hasloh 2030 - Ein Gutachten zur Entwicklung der Gemeinde
[01.06.2016] 18:36 Alter: 9 Jahre
Kategorie: Bekanntmachungen

5. Nachtrag zur Entschädigungssatzung der Gemeinde Hasloh


Die Gemeindevertretung hat eine 5. Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen. Neu eingefügt wurde:

„§ 7 Koordinatorin für Angelegenheiten von Flüchtlingen und Asylbegehrenden
(1) Die Koordinatorin erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200 Euro. Ausschließlich für das Jahr 2016 werden zuzüglich weitere 100 Euro monatlich gewährt. Bestellt die Gemeinde mehrere Koordinatorinnen, wird der Betrag der Aufwandsentschädigung entsprechend aufgeteilt.
(2) Einer stellvertretenden Koordinatorin wird als Vertretung eine entsprechende Aufwandsentschädigung gewährt, deren Höhe von der Dauer der Vertretung abhängt. Für jeden Tag der Stellvertretung wird 1/30 der monatlichen Aufwandsentschädigung der vertretenen Koordinatorin gewährt. Für Vertretungen, die im Einzelfall weniger als drei Tage dauern, wird eine Vertretungsentschädigung nicht gewährt.“

Den vollständigen Wortlaut finden Sie im beigefügten PDF.