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Kategorie: 2019, Bekanntmachungen
Ankündigung zum Verkauf von Grundstücken im Bereich der „Neuen Mitte“
Mit Erlass vom 10. Oktober 2019 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh genehmigt. Dieses ist Voraussetzung dafür, dass der Bebauungsplan 22 ("Neue Mitte II") in Kraft gesetzt werden kann. Die förmlichen Bekanntmachungen zu diesen beiden Bauleitplanverfahren erfolgen in der nächsten Zeit.
Somit ist der Weg nunmehr frei, den Prozess der Grundstücksvergabe (Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke) zu beginnen. Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 22. Mai 2019 startet dieser mit dem Vorlauf einer sechswöchigen Bekanntmachungsphase, die am 23. Oktober 2019 beginnt.
Die eigentliche Bewerbungsfrist beginnt dann am Freitag, 6. Dezember 2019, 08.30 Uhr, und läuft noch bis Donnerstag, 19. Dezember 2019, 13.00 Uhr. Innerhalb dieser Frist können Bewerbungen schriftlich
- per Post (Gemeinde Hasloh, Garstedter Weg 16a, 25474 Hasloh)
- per Mail (gemeinde@hasloh.de) oder auch
- persönlich im Gemeindebüro während der Öffnungszeiten
(Mo, Di, Do, Fr: 8.30 Uhr 13.00 Uhr, außerdem Di 14.00 18.00 Uhr)
eingereicht werden.
Jede/r Bewerber/in darf sich nur für ein Grundstück bewerben. Doppelhausgrundstücke gelten als ein Grundstück. Bewerbungen von Hasloherinnen und Haslohern wird ein bevorzugter Zugriff eingeräumt, wenn sie in der Gemeinde Hasloh seit dem 06. September 2018 ununterbrochen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind oder in der Vergangenheit mindestens fünf Jahre ununterbrochen mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Als Nachweis ist jeweils eine Bescheinigung der Meldebehörde erforderlich, die zusammen mit dem Bewerbungsschreiben abzugeben ist.
Die Reihenfolge des Zugriffsrechtes wird unter den tageweise eingehenden Bewerbungen ausgelost, jeweils getrennt nach Hasloher und Nicht-Hasloher Bewerbungen.
Detailliertere Informationen finden Sie ab dem 4. November 2019 auf der Homepage der Gemeinde (www.hasloh.de/Neue Mitte 2).