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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh hat in der Sitzung am 13.11.2018 jeweils den Entwurf
a) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh und
b) zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh,
jeweils für das Gebiet nördlich des Sportplatzes in einer Tiefe von ca. 340 m, östlich der Bebauung „Neue Mitte – 1. BA“ in einer Tiefe von ca. 200 m sowie westlich Ladestraße und der AKN-Trasse Hamburg – Neumünster,
gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, findet eine Unterrichtung und Erörterung in Form einer Auslegung statt.
Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit ihrer Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungsraum 26 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr. Den Text der Bekanntmachung vom 18.02.2019, die am 21.02.2019 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt veröffentlicht wurde, finden Sie hier.
[21.02.2019] 09:49 Alter: 6 Jahre
Kategorie: 2019, Bekanntmachungen
Kategorie: 2019, Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs a) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh b) zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hasloh hat in der Sitzung am 13.11.2018 jeweils den Entwurf
a) zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasloh und
b) zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Hasloh,
jeweils für das Gebiet nördlich des Sportplatzes in einer Tiefe von ca. 340 m, östlich der Bebauung „Neue Mitte – 1. BA“ in einer Tiefe von ca. 200 m sowie westlich Ladestraße und der AKN-Trasse Hamburg – Neumünster,
gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben, findet eine Unterrichtung und Erörterung in Form einer Auslegung statt.
Die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB mit ihrer Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 10.04.2019 im Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn, Besprechungsraum 26 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt: montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr. Den Text der Bekanntmachung vom 18.02.2019, die am 21.02.2019 durch Abdruck im Pinneberger Tageblatt veröffentlicht wurde, finden Sie hier.