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< 1. Nachtragssatzung zum Haushaltsjahr 2015
[04.09.2015] 11:01 Alter: 9 Jahre
Kategorie: 2015

Gemeinde Hasloh sucht Wohnraum für Asylbewerber


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie aus der täglichen Berichterstattung wissen, stehen die Kommunen vor großen Problemen, die in großer Zahl nach Deutschland kommenden Menschen unterzubringen. Das gilt auch für Hasloh. Nach derzeitigem Stand müssen wir für 21 Flüchtlinge sorgen, mit weiter steigender Tendenz.

Leider ist es bisher nicht gelungen, hier bei uns in Hasloh Unterbringungsmöglichkeiten zu finden, so dass diese Menschen in anderen Orten einquartiert werden mussten. Das ist gegenüber den anderen Kommunen nicht fair. Wir müssen eingestehen, dass wir an dieser Stelle unserer Verantwortung nicht gerecht werden. Das gilt es zu ändern, zumal hinzu kommt, dass uns die auswärtige Unterbringung“ in „pensionsähnlichen Einrichtungen“ viel Geld kostet, da sie deutlich teurer ist als das, was man vom Kreis Pinneberg erstattet bekommt.

Schon seit einiger Zeit bemüht sich die Gemeinde daher, im alten Pastorat Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir sind weiterhin guter Hoffnung, mit der ev. Kirchengemeinde zu einer entsprechenden Vereinbarung zu kommen. Doch auch wenn dieses Projekt gelingt, werden etliche zusätzliche Plätze benötigt. Deswegen möchte ich erneut dazu aufrufen, Wohnraum für diesen Zweck zu vermieten. Bisherige Aufrufe blieben leider ohne Erfolg, obwohl es in unserem Ort etliche leer stehende Häuser gibt.

Nach Meinung von Mitgliedern des Sozialausschusses könnte die mangelnde Resonanz daran liegen, dass wenig bekannt ist, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Vermietung erfolgen würde. Ich wurde daher gebeten, einige Fragen  zusammen mit den entsprechenden Antworten, die von der Verwaltung auf Richtigkeit geprüft wurden, in  dieses „Hasloh-Info“ aufzunehmen. Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach.
Wenn Sie Fragen haben, die hier nicht zur Sprache kommen, können Sie sich gern an Herrn Dentzin von der Quickborner Verwaltung wenden (04106/611-230).

Bernhard Brummund
Bürgermeister
 
Vermietung an Asylbewerber/innen: Fragen und Antworten

Frage 1.
Mit wem schließe ich den Mietvertrag ab?
Antwort: Der  Mietvertrag wird mit der Gemeinde abgeschlossen. Dieses gibt dem Vermieter große Sicherheit, da die Mieteinnahme gesichert ist.

Frage 2:
Wer haftet, wenn im Mietobjekt etwas beschädigt wird?
Antwort: Der Mieter haftet, also die Gemeinde.

Frage 3:
Was mache ich, wenn es schwerwiegende Probleme gibt? 
Antwort: Die Verwaltung  kann bei gravierenden Problemen einschreiten und zum Beispiel – wenn es nicht mehr anders geht - auch eine Person gegen eine andere austauschen.  

Frage 4:
Bekomme ich automatisch neue Asylbewerber zugewiesen, wenn ich schon einen hatte?
Antwort: Grundsätzlich ja, denn es ist im Interesse der Gemeinde, dass der Wohnraum nicht lange ungenutzt ist. 

Frage 5:
An wen wende ich mich, wenn etwas passiert?
Antwort: Ansprechpartner wären in einem solchen Falle  die Gemeinde bzw. die Verwaltung.

Frage 6:
Wer hilft mir bei sprachlichen Barrieren?
Antwort: Die Gemeinde ist bestrebt, auf eine professionelle Beratungsstelle (Diakonie) zurückzugreifen. Zusätzlich stehen aber ehrenamtliche Helfer zur Seite.

Frage 7:
Kann ich beeinflussen, wer einziehen wird?
Antwort: Wünsche kann man angeben, und  diese werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Immer wird das aber nicht möglich sein.

Frage 8:
Kann ich die Anzahl der Asylbewerber beeinflussen, die in die Wohnung einziehen?
Antwort: Die Belegung ist abhängig von der Gesamtfläche des Wohnraumes. Auf Wunsch würde die Verwaltung die maximale Personenzahl im Mietvertrag mit aufnehmen.