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24.08. Bauausschuss
19.30 Feuerwache
31.08. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
07.09. Umweltausschuss
19.30 Dörphus
09.09. Finazausschuss
19.30 Dörphus
14.09. Bauausschuss
19.30 Feuerwache
16.09. Sozialausschuss
19.30 Dörphus
21.09. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
29.09. Schul-, Sport-, Kulturausschuss
19.30 Dörphus
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19.30 Dörphus
26.10. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
02.11. Bauausschuss
19.30 Feuerwache
04.11. Finanzausschuss
19.30 Dörphus
11.11. Sozialausschuss
19.30 Dörphus
16.11. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
08.12. Schul-, Sport-, Kulturausschuss
19.30 Dörphus
14.12. Gemeindevertretung
19.30 Feuerwache
Kategorie: Bekanntmachungen, 2017
Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer für 2017
Die Steuersätze 2017 für das Halten von Hunden sind gegenüber dem Jahr 2016 unverändert geblieben, so dass auf den Versand von Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2017 verzichtet wird.
Für alle Steuerpflichtigen wird durch diese öffentliche Bekanntmachung der Steuersatz in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Danach sind im Jahr 2017 die Hundesteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid (Dauerbescheiderteilung) ergeben.
Diese Festsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Änderung des Steuersatzes / der Besteuerungsgrundlagen und der Erteilung anders lautender schriftlicher Hundesteuerbescheide. Sollten die Steuersätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen, werden Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Gemeinde Hasloh, Rathausplatz 1, 25451 Quickborn.
Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Beträge termingemäß an die Gemeinde Hasloh zu entrichten.
Hasloh, 06. Februar 2017
Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister
gez. Brummund
