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[13.03.2015] 09:22 Alter: 9 Jahre
Kategorie: Bekanntmachungen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Hasloh


Die Wahlzeit des Seniorenbeirates ist in Hasloh am 06. März 2015 abgelaufen. Der bestehende Seniorenbeirat führt bis zur Wahl des neuen Seniorenbeirates die Geschäfte weiter.

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10.02.2015 als Wahltag den 18. Juni 2015 festgelegt.

Der Seniorenbeirat besteht aus sieben Mitgliedern und sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertretern.

Wählbar ist, wer am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet hat und mindestens drei Monate Bürgerin oder Bürger der Gemeinde Hasloh nach § 6 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist.

Nicht wählbar sind gem. der Seniorenbeiratssatzung Hasloh Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie ausgeschlossene Personen gem. § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG).

Die Wahlzeit beträgt 5 Jahre.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) die am Wahltag

1. das 60. Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens sechs Wochen im Wahlgebiet eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben,

3. nicht gem. § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Es wird um Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Seniorenbeirates in der Gemeinde Hasloh gebeten. Wahlvorschläge einreichen können

1. Wahlberechtigte,

2. die in der Gemeinde Hasloh ansässige oder tätige Vereine, Verbände, Gruppen und Organisationen,

3. die in der Gemeindevertretung vertretene Fraktionen,

4. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter.

Weitere Informationen über die Aufgaben und den Umfang für dieses Ehrenamt können aus der Satzung der Gemeinde Hasloh über die Bildung eines Seniorenbeirates entnommen werden.

Wahlvorschläge müssen spätestens zwei Monate vor dem Wahltag, also bis zum 17. April 2015, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist), eingereicht werden. Mit dem Wahlvorschlag ist eine schriftliche Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers vorzulegen.

Die Wahlvorschläge richten sie bitte an Herrn Bürgermeister Brummund über das Gemeindebüro Hasloh, Garstedter Weg 16 a, 25474 Hasloh, E-Mail  mailto:buergerbuero.hasloh@quickborn.de oder über die Stadt Quickborn, Einwohnerservice, Rathausplatz 1, 25474 Quickborn, E-Mail einwohnerangelegenheiten@quickborn.de.

Hasloh, 12.03.2015

Gemeinde Hasloh
Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Krohn