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Kategorie: Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Gemeinde Hasloh wird in der Zeit vom | 20. Tag vor der Wahl 05.05.2014 | bis | |
16. Tag vor der Wahl 09.05.2014 | während der allgemeinen Öffnungszeiten im barrierefreien | ||
Ort und Möglichkeit der Einsichtnahme Rathaus der Stadt Quickborn, Rathausplatz 1 in 25451 Quickborn | |||
für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften des Landesmeldegesetze eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Informationen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014.