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Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Hasloh

Der Seniorenbeirat der Gemeinde Hasloh hat aufgrund von § 9 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Hasloh über die Bildung eines Seniorenbeirates vom 15. Juni 2004 folgende Geschäftsordnung beschlossen:

§ 1 Vorsitzende/Vorsitzender des Seniorenbeirates

1. Die/Der Vorsitzende hat die Würde und Rechte des Seniorenbeirates zu wahren und dessen Arbeit zu fördern. Ihre/seine Aufgaben hat sie/er gerecht und unparteiisch wahrzunehmen.

2.  Die/der Vorsitzende hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzungen zu sorgen. Sie/er kann Zuhörerinnen und Zuhörer, die trotz Verwarnung den Sitzungsverlauf stören, auffordern, den Sitzungssaal zu verlassen.

3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Entscheidungen des Seniorenbeirates obliegt der/dem Vorsitzenden.

4. Die/der Vorsitzende kann bestimmte Aufgaben anderen Mitgliedern des Seniorenbeirates übertragen.

§ 2 Sitzungen des Seniorenbeirates

1.  Der Seniorenbeirat tagt in den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Räumen In der Regel wird dies das Dörphus sein. In besonderen Fällen kann die/der Vorsitzende einen anderen Sitzungsort bestimmen.

2.  Der Seniorenbeirat tagt mindestens einmal jährlich.

3.  Zu den Sitzungen des Seniorenbeirates werden die Mitglieder des Seniorenbeirates von der/dem Vorsitzenden schriftlich mit Angabe der Tagesordnung eingeladen. Die Einladungen erfolgen mindestens 14 Tage vor Sitzungsbeginn. In Ausnahmefällen kann die Einladung mit verkürzter Frist erfolgen.

§ 3 Anträge

Anträge sind schriftlich abzufassen und zu begründen.

Der Seniorenbeirat kann die Tagesordnung um dringende Angelegenheiten erweitern. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 4 Beschlussfähigkeit

Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, sofern mehr als die Hälfte der Zahl der Mitglieder anwesend ist. Die /der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit zu Beginn der Sitzung fest.

Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen einer Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder.

§ 5 Tagesordnung

Jedes Mitglied des Seniorenbeirates soll mit der schriftlichen Einladung die erforderlichen Unterlagen erhalten.

Die Presse soll durch die /den Vorsitzenden über Ort und Zeit der Sitzung, sowie die Tagesordnung unterrichtet werden.

Die Sitzungen des Seniorenbeirates werden von der /dem Vorsitzenden und im Verhinderungsfall von der/dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, wird ein/e Sitzungsleiter/in von den anwesenden Mitgliedern des Seniorenbeirates gewählt.
 
Der Ablauf der Sitzungen ist in der Regel in folgender Reihenfolge durchzuführen:

a)     Eröffnung der Sitzung durch die Sitzungsleitung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit sowie namentliche Bekanntgabe fehlender Mitglieder des Seniorenbeirates.

b)     Beschlussfassung über Dringlichkeitsanträge

c)      Einwohnerfragestunde

d)     Bericht der/des Vorsitzenden

e)     Abwicklung der Tagesordnung
 

§ 6 Sitzungsniederschriften

Über jede Sitzung ist von der Schriftführerin/dem Schriftführer ein Protokoll zu führen, das zu enthalten hat:

a)     Ort, Tag, Beginn, Unterbrechung und Ende der Sitzung

b)     Ausschluss und Wiederherstellung der Öffentlichkeit

c)      Namen der anwesenden und fehlenden Mitglieder des Seniorenbeirates, sowie sonstiger Personen, die an der Sitzung teilnehmen

d)     Zeitweilige An- und Abwesenheit von Sitzungsteilnehmerinnen/Sitzungsteilnehmern mit Angabe des Tagesordnungspunktes

e)     Tagesordnung

f)      Behandelte Angelegenheiten

g)     Anträge unter Nennung der Antragstellerin/des Antragstellers

h)     Wesentlicher Inhalt der Beratungen

i)       Ergebnis der Abstimmung

 
Das Protokoll ist von der Sitzungsleitung und von der Protokollführerin/dem Protokollführer zu unterzeichnen und auf der nächsten Sitzung genehmigen zu lassen.

Der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse für Finanzen und Sozialwesen sind von jeder Sitzung des Seniorenbeirates je eine Ausfertigung der Sitzungsniederschrift zu übersenden.

§ 7 Sprechstunden

Sprechstunden des Seniorenbeirates finden nach Vereinbarung statt.

§ 8 Inkrafttreten

Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung durch den Seniorenbeirat am 14. April 2005 in Kraft.